Umfassende Gebäudesanierung
Unterkategorie Thermische Gebäudesanierung
Alles Wichtige im Überblick
Gefördert werden betrieblich genutzte Gebäude, wie zum Beispiel Hotels, Pensionen, Produktionsbetriebe, Lagerhallen oder Büros.
Informationsblatt
Onlineantrag
Informationen und Antragstellung für Gebäude mit überwiegender Wohnnutzung (Eigennutzung oder dauerhafte Vermietung) finden Sie hier
Energieberatung in Ihrem Bundesland:
Hier erhalten Sie Unterstützung bei der Projekt-Planung sowie weitere Informationen & Sanierungstipps
Unterstützung für Hochwasser-Betroffene-Betriebe
Das Bundesministerium für Klimaschutz reagiert aufgrund des Hochwasserereignisses 2024 mit vereinfachten Bedingungen. Um die damit verbundenen außergewöhnlichen finanziellen Belastungen für Betroffene zu unterstützen, gelten in dem aktuellen Förderungsprogramm „Umfassende Gebäudesanierung“ vereinfachte Förderungsbedingungen. Die Sonderaktion ist befristet für Anträge bis zum 31.03.2025. Die konkreten Förderungsbedingungen und Details finden Sie hier: Informationsblatt für hochwasserbetroffene Betriebe
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #238
Umfassende Sanierung durch Dämmung der Außenwände, des Daches, der Fenster, etc. Fassaden- und Dachbegrünungen
Förderungsmittel für die thermische Gebäudesanierung und Gebäudebegrünungen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Zweck der Förderung ist die Reduktion des Energieverbrauchs sowie die Reduktion von Treibhausgasemissionen. Gefördert wird die Verbesserung des Wärmeschutzes von überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden (mehr als 50 % der beheizten Bruttogrundfläche). Das betroffene Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sein (Datum der Baubewilligung).
Bei der Förderung der Gebäudebegrünung steht die Reduktion der sommerlichen Erwärmung im Vordergrund.
Beispiele für förderungsfähige Projektteile:
Zur Förderung anerkannt werden die Leistungen, die zur Reduktion des Heizwärmebedarfs (gemäß Energieausweisen) erforderlich sind. Dazu zählen unter anderem die folgenden Leistungen:
- Dämmung der Außenwände, der oberen Geschossdecke bzw. des Daches
- Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des erdanliegenden Fußbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
- Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes
- Fassaden- und Dachbegrünungen gemeinsam mit einer umfassenden thermischen Sanierung
- Fassaden- und Dachbegrünungen als Einzelmaßnahme an bereits sanierten Gebäuden in Ortskernen
Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Energieausweise für „Nicht-Wohngebäude“ vor und nach der Sanierung inklusive der Energieausweise der allenfalls zu privaten / Wohnzwecken genutzten Teile (Energieausweise für Wohngebäude).
- Bei Fassaden- und Dachbegrünung: Technisches Datenblatt mit einer technischen Beschreibung der Begrünung inkl. Aufstellung der begrünten Flächen sowie der entsiegelten StellplatzflächenKostenschätzungen für die anerkennbaren Leistungen zur Reduktion des Heizenergiebedarfs
- Für Gebäude im Ortskern: Bestätigung Ortskern
- Kostenschätzungen für die anerkennbaren Leistungen zur Reduktion des Heizenergiebedarfs
- einen Bericht Ihres Kreditinstituts bei einer Investition von mehr als 500.000 Euro.
Bitte achten Sie auf die Übereinstimmung der Angaben zum Sanierungsvorhaben in den vorgelegten Dokumenten (Pläne, Energieausweise, Angebote).
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer thermischen Gebäudesanierung bzw. Gebäudebegrünung bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag thermische Gebäudesanierung, Fassaden- und Gebäudebegrünung
Weitere Informationen und die detaillierten Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig eine Förderung aus dem Aufbauinstrument „Next Generation EU“ oder dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Für Projekte aus den unten aufgeführten Bundesländern kann bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen eine Landesförderung gewährt werden:
Informationsblatt Vorarlberg
Informationsblatt Tirol
Diese wird mit Ihrem Förderungsantrags ebenfalls beantragt und durch die KPC geprüft.
Weitere Informationen finden Sie hier: Landesförderungen
Alle Formulare zur Antragstellung
Nachantrag
Bericht des Kreditinstituts
Bestätigung Ortskern
Technisches Datenblatt Gebäudebegrünung
Weitere Informationen zur Antragstellung
Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung
FAQ
Kontakt
Serviceteam Thermische Gebäudesanierung
01/31 6 31-712
umwelt(at)kommunalkredit.at
Für Fragen betreffend Ihrer Endabrechnung:
Serviceteam Wirtschaftliche Abrechnung Umweltförderungen
01/31 6 31-769
Förderung nicht gefunden?
Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!